…dachte ich im ersten Moment bei den angehängten vier Seiten. Aber so schlimm ist es Gott sei Dank dann doch nicht 🙂
Unsere vorläufige Satzung entspreche noch nicht in allen Punkten den Anforderungen der §§ 51-68 AO, sodass aus unserer jetzigen vorgelegten Satzung die Gemeinnützigkeit unseres zukünftigen Vereins nicht unmittelbar entnommen werden kann.
Ist an und für sich nicht schlimm, denn dafür sendet man ja dem Finanzamt eine vorläufige Satzung zur Vorabprüfung. Das was mich aufregt ist die über zweimonatige Wartezeit, bis ich endlich gestern Post vom Finanzamt im Briefkasten hatte…
Nun gut, jetzt hat es eben länger gedauert, kann man ja nicht mehr ändern 😉
Was ich nun machen muss, ist unsere Satzung in einigen Punkten ändern. Am besten so schnell, dass ich morgen diese wieder meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt zusenden kann.
Liebes Finanzamt, wir haben schon genug Zeit verloren :-/
Snowland
Hallo Ecki,
das hoffe ich auch 🙂 Aber diesmal bin ich vorbereitet. Ich werde die Satzung an die offizielle Email-Adresse des FAs senden, in cc. meinen Sachbearbeiter und davor ihn noch anrufen.
Hehe sicher ist sicher 😀
LG, Khai
Basundhara
Es lebe die Bürokratie in welchem Land man immer auch lebt 😉
eckisupdate
Hallo Khai,
…na denn man los…
ich hoffe dass du nicht wieder 8 Wochen warten musst. 😉
LG
Ecki