Da unsere vorläufige Vereinssatzung schon seit zwei Monaten beim Finanzamt zur Vorabprüfung auf Gemeinnützigkeit liegt, kommen wir mit der Gründung unseres Vereins nicht so wirklich voran. Vor ein paar Tagen machte ich mir schon ein wenig Luft.
Eine Woche zuvor habe ich beim FA im Bezug zu obiger Sache nachgehakt – gestern bekam ich Antwort und wusste nicht, ob ich mir nur den Kopf halten oder einfach gleich durchdrehen sollte! Ich beließ es dann doch nur bei einem mit leichten Kopfschütteln behafteten Schmunzeln.
Folgendes schrieb mir mein Sachbearbeiter: Er sei gestern seit dem 31.08. wieder im Dienst und bedauere zutiefst die zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung der vorgelegten Satzung.
„Um künftig sicherzustellen, dass wegen der Abwesenheit des zuständigen Bearbeiters des Finanzamtes unangemessene Bearbeitungszeiten entstehen, lege ich Ihnen […] nochmals anheim, jeglichen Schriftverkehr an die folgende Mailadresse zu versenden: XXXXX
Insoweit wird sichergestellt, dass Ihre Anfragen einem Vertreter des abwesenden Bearbeiters zugeleitet werden können.“
Das ist natürlich eine Möglichkeit. Oder mal eine ganz verrückte, unkonventionelle Idee: Wie wäre es mit einer automatischen Abwesenheitsnotiz, die auf den zuständigen Vertreter des abwesenden Sachbearbeiters hinweist?!?! :))
Die Jungs dort machen mich echt fertig. Also muss ich um meinen Sachbearbeiter zu erreichen, meine Anfrage an die gesammelte Mailadresse des FA schicken, wo ein Mitarbeiter diese Mail durchliest und sie an den zuständigen Sachbearbeiter (den ich doch schon kenne) weiterleitet – Bürokratie auf höchstem Niveau 🙂
Randnotiz zum Schluss: In den nächsten Werktagen wird mir ein Antwortschreiben zur vorgelegten Satzung zukommen.
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