Nun ist es endlich geschehen. Heute bekam ich wieder einmal Post vom Finanzamt und siehe da, nach mehreren Korrekturschleifen in den letzten 3 Wochen entspricht unser Satzungsentwurf nun den Anforderungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 😀
Jetzt muss nur noch die Gründungsversammlung gehalten werden.
Die unterzeichnete gültige Satzung und das Gründungsprotokoll müssen nach erfolgter Gründung nur noch dem Finanzamt vorgelegt werden, sodass diese uns eine vorläufige Bestätigung unserer Gemeinnützigkeit ausstellen können.
Mit dieser Bestätigung hoffe ich, dass bei der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht keine allzu hohen Kosten anfallen…
Alles in allem hat sich aber die Prüfung unseres Satzungsentwurfes sehr in die Länge gezogen. Bereits Anfang August lag diese dem Finanzamt vor. Doch da der zuständige Sachbearbeiter den ganzen September (urlaubsbedingt) abwesend war und ich nach mehreren Anfragen keine Abwesenheitsnotiz bekam, schlummerte unser Entwurf wohl bis Anfang Oktober im E-Mail-Postfach unseres Sachbearbeiters.
Doch danach ging es relativ schnell!! Insgesamt drei Korrekturschleifen dauerte der Vorgang und immer erreichte uns die Antwort/Bemerkungen auf unsere Korrektur wenige Tage später im Briefkasten. Ich muss sagen, ich bin doch recht positiv überrascht! 😀
Für alle, die einen gemeinnützigen Verein gründen möchten, folgender Tipp:
Den Satzungsentwurf noch vor der Gründung bzw. der Gründungsversammlung vom Finanzamt auf Gemeinnützigkeit prüfen lassen. Denn ist der Verein zuvor schon gegründet und im Vereinsregister eingetragen, so sind Satzungsänderungen bzgl. der Gemeinnützigkeit nur mühsam zu bewerkstelligen….
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